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   BAG, 24.05.1960 - 5 AZR 314/58   

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https://dejure.org/1960,3869
BAG, 24.05.1960 - 5 AZR 314/58 (https://dejure.org/1960,3869)
BAG, Entscheidung vom 24.05.1960 - 5 AZR 314/58 (https://dejure.org/1960,3869)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 1960 - 5 AZR 314/58 (https://dejure.org/1960,3869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinheitlichung der Erziehungsbeihilfen - Lehrlinge - Anlernlinge - Private Wirtschaft - Bestandene Abschlußprüfung - Formerfordernis aus Prüfungsordnung - Erbringung der Prüfungsleistungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.06.1958 - 2 AZR 136/58

    Lehrling - Abgelegte Gesellenprüfung - Abschluß der Prüfung - Erbringung aller

    Auszug aus BAG, 24.05.1960 - 5 AZR 314/58
    a) Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 4» Juni 1958 - 2 AZR 136/58 - AP Nr. 2 zu § 77 IIGB - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 6 Abs» 1 A O , jedoch der Sache nach nur für eine mit § 6 Abs» 1 AO weitgehend übereinstimmende tarifvertragliche Bestimmung ausgeführt hat, ist eine Prüfung erst abgelegt und "bestanden", wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen is.t» Bas Bundesarbeitsgericht hat dazu ausgeführt, daß zur Ablegung der Prüfung nicht nur gehört, daß die Prüfungsleistungen erbracht worden sind, sondern auch, daß das Ergebnis der Prüfung in verbindlicher Form dem Prüfling m i t g e t e i l t worden ist».

    Dem entspricht es, daß sowohl die Rechtsprechung wie die Rechtslehre dergleichen Standpunkt wie den hier eingenommenen vertreten haben und vertreten (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 77 HGB mit zustimmender Anmerkung von Hilger; RAG ARS 45, 68 £70/; RAG ARS 46, 33 ß&J , 304 £3067; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., Band 1, 1959, § 73 IV 2 a, Fußnote 36 S= 691; vgl. Nikisch, ArbR, 2. Aufl., Bd. 1, 1955, S. 717 zu Fußnote 24; Rohlfing-Kiskalt, GewO, 1953, § 130 a Anm. 5; in etwa auch 1:1srschel, Anm. in AR-Blattei, Lehrvertrag- Lehrverhältnis, Entscheidungen 5)= Die Begriffswelt der vom Vorderrichter für seine gegenteilige Auffassung angezogenen juristischen Ausbildungsordnung für Hessen vom 27. November 1957 - GV0B1.1957, 161 ff. - ist ebenso wie die der RJAO vom 4. Januar 1939 - RGBl. I, 5 ff. - keine andere.

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Die Abschlußprüfung ist bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP Nr. 1 zu § 14 BBiG; BAG Urteil vom 4. Juni 1958 - 2 AZR 136/58 - AP Nr. 2 zu § 77 HGB; BAG Urteil vom 24. Mai 1960 - 5 AZR 314/58 - AP Nr. 1 zu § 6 ErziehungsbeihilfenAO; Herkert, BBiG, Stand März 1985, § 14 Rz 5; Knopp/Kraegeloh, BBiG, 2. Aufl., § 14 Rz 2).
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